
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) ermächtigt den Bundesrat, Vorschriften zur Verhinderung ungerechtfertigter Vorteile für die Versicherte oder den Versicherten oder seine/ihre Hinterlassenen beim Zusammentreffen mehrerer Leistungen zu erlassen. Der Begriff des ungerechtfertigten Vorteils weicht von demjenigen der &U...
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